Sie wollen bauen oder umrüsten und überlegen,
welches Heizungssystem sich für Ihren Bedarf und Ihre
Wünsche am besten eignet.
Ist Ihre Heizung älter als 15 Jahre?
Ab
dem 01.11.2004 dürfen alle Heizungen die
Grenzwerte der Bundes-Immission-Schutzverordnung ( BImSchV) endgültig nicht mehr
überschreiten. Bis dahin müssen viele ältere
Heizungen ausgetascht sein. Die Abgasverluste Ihrer Heizung
wurden vom Schornsteinfeger überprüft. Die Werte
dazu finden Sie in Ihrem Schornstenfegerprotokoll.
Warten Sie nicht so
lange. Denn je früher Sie
modernisieren, desto früher sparen Sie bis zu 30% Heizkosten. Und Sie profitieren durch weniger
Öko-Steuern, geringere
Ausgaben für Wartung und Reperatur und durch staatliche
Förderprogramme.
Ganz gleich, in welcher Situation Sie sich befinden, für
jede neue Heizungsanlage gilt:
Wer nicht am falschen Ende sparen will, muss den richtigen
Anfang machen.
Informieren Sie sich jetzt!
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uns auf
Ihren Besuch!